Über die Genossenschaft Redingbrücke

Die Wohngenossenschaft, Redingbrücke wurde im Jahre 1951 gegründet. Sie verfügt über 79 Wohnungen in drei Liegenschaften. Deren Standorte befinden sich in Basel (Lehenmattstrasse, Baldeggerstrasse und Wildensteinerstasse).

Unser Ziel ist es, günstigen Wohnraum zu erhalten

Unsere Wohnungen (2-Zi, 3-Zi,) sind hell und grosszügig. Die Häuser sind umgeben von Grünflächen mit vielen Spielmöglichkeiten für Kinder. Zur Erhaltung der Wohnqualität und Sicherstellen von zeitgemässem Komfort sorgt die Genossenschaft laufend für Unterhalt und Erneuerung ihrer Liegenschaften. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnorientiert.

Die Wohngenossenschaft Redingbrücke ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar (Bus Nr. 36, 37, 80, 81 und Tram Nr. 3). In unmittelbarer Nähe der Wohngenossenschaft Redingbrücke befindet sich eine Kita, einen Kindergarten und eine Tagesschule. Ebenso bestehen in der Nähe diverse Einkaufsmöglichkeiten.

Statuten & Hausordnung

Hier finden Sie die Statuten und Hausordnung der WG Redingbrücke

Statuten & Hausordnung

Geschichte

Der unsichtbare See

der unsichtbare see

Hausverschiebung Wildensteinerstrasse 11
1971-1973

Der Bau der Nationalstrasse N2 (heute A2) im Kanton Basel Stadt, bedingte die Entfernung einiger Häuser an der Baldeggerstrasse und in der Breite.
Technische und wirtschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass im Jahre 1954 erstellte 3800 Tonnen schwere Mehrfamilienhaus nicht abgebrochen werden muss, sondern verschoben werden kann.

Das Haus wurde mit hydraulischen Pressen, die mit einer Verschiebungsgeschwindigkeit von zwei bis vier Metern pro Stunde, verschoben.
Die Hausbewohner mussten während der ganzen Bauzeit ihre Wohnung nie verlassen und konnten auch die eigentliche Verschiebung, die am 13.05-14.05.1971 erfolgte, als Reisende miterleben.

Nach Beendigung der Verschiebeaktion am Mittwochnachmittag, wohnten die Mieter nicht mehr an der Baldeggerstrasse 20 sondern an der Wildensteinerstrasse 11.

Für die grosse «Nervenprobe» (Staub, Lärm, usw.) hat das Basler Nationalstrassenbüro den Bewohnern, der auf Wanderschaft gegangenen Liegenschaft, zwei Monatsmieten «Schmerzensgeld» bezahlt.